DIE SCHWEIZER
AKTIENGESELLSCHAFT (AG)

Vollständige Bezeichnung: Aktiengesellschaft

Land:  Schweiz

Mindestkapital: CHF 100.000 (mindestens 20% einbezahlt, mindestens CHF 50.000 einbezahlt)

Mindestnennbetrag: CHF 0,01

Anzahl Geschäftsführer: 1 (die Mehrheit des Aufsichtsrats muss in der Schweiz ansässig sein)

Befreiung von der Prüfungspflicht: Ja

Die Schweiz ist aufgrund ihres Netzwerkes aus Freihandelsabkommen, Investitionsschutz, einem gut ausgebauten Finanz- und Bankensystem und des günstigen Steuersystems ein hochattraktiver Standort für Unternehmen und Holding-Gesellschaften.

Eine Schweizer AG (Schweizer Aktiengesellschaft) ist aufgrund ihrer Flexibilität und Vielseitigkeit die beliebteste Unternehmensstruktur des Landes. Vorteile sind die niedrige Einkommens- und Kapitalertragsteuer, ein sicheres und stabiles Unternehmensumfeld und die starke globale Reputation von Schweizer Unternehmen.

Ausländer und Nichtansässige können eine Schweizer AG gründen, da es keine Beschränkungen hinsichtlich der Nationalität oder des Aufenthaltsstatus der Geschäftsführer gibt.

Schweizer AGs sind ausgezeichnete Vehikel für den deutschsprachigen Markt und für britische Unternehmen, die das europäische Clearing-System nach dem Brexit umgehen möchten.