Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wenn Sie Fragen haben, sollten Sie zunächst einmal hier schauen, ob diese vielleicht bereits beantwortet wurden. Wir haben die häufigsten Fragen zu den Themen “Investoren finden”, “Börsengang”, “PRivate Placements” und “UK PLC und Brexit” für Sie zusammengefasst. Sollte Ihre Frage nicht mit dabei sein, können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.

Börsengang

  • Das hängt stark davon ab, an welchem Börsenplatz die Notierung stattfinden soll. Während manche Börsenplätze gar keine konkrete Mindestanzahl vorgeben, fordern andere etwa ein Minimum von 100 Gesellschaftern.
  • Wir helfen Ihnen beim Listing oder IPO an den börsenregulierten Segmenten des OTC in New York, des AQSE in London, des Nasdaq in Kopenhagen oder der Wiener Börse. Gerade für KMUs sind diese Börsenplätze bestens für den Schritt an die Öffentlichkeit geeignet.
  • Von der Due Diligence bis hin zur tatsächlichen Börsennotierung vergehen etwa 6 bis 12 Monate. Wie lange das Going Public im Einzelfall dauert, hängt dabei mitunter vom jeweiligen Börsenplatz und Ihrer individuellen Vorbereitung auf das Unterfangen ab. Ein Börsenlisting kann hingegen deutlich schneller realisiert werden, da einige der zeitaufwendigsten Aspekte eines IPO wegfallen.
  • Ein Börsenlisting kann bereits für 250.000€ bis 350.000€ realisiert werden, während ein IPO Sie oft deutlich teurer zu stehen kommt. Allgemein gilt: Liegen 250.000€ außerhalb Ihres Budgets, sollten Sie mit dem Börsengang zunächst noch warten.
  • Während beim Initial Public Offering Unternehmensanteile zur Kapitaleinwerbung an neue Investoren verkauft werden, ist ein Listing vor allem als ein Exit-Szenario für bereits bestehende Anleger gedacht. Darüber hinaus gibt es noch weitere Unterschiede zwischen Börsenlisting und IPO, die Ihnen bei der Auswahl der passenden Option helfen.

Die UK PLC und Brexit

  • Trotz etwaiger Unsicherheiten aufgrund von Brexit überwiegen aus unserer Sicht die Vorteile einer UK PLC. Wir empfehlen diese Gesellschaftsform deshalb nach wie vor zur Verwendung als Holding.
  • Bei einer Tochtergesellschaft in einem EU-Land wird unter Umständen zusätzlich eine Quellensteuer fällig. Durch die derzeitigen Regelungen kann jedoch der Effekt einer solchen Doppelbesteuerung neutralisiert werden.

Investoren finden

  • Nein, das Einwerben von Investoren gehört nicht zu den von uns angebotenen Leistungen.Natürlich helfen wir trotzdem, wann immer es geht. Ist uns etwa jemand bekannt, der konkretes Interesse an Ihrem Unternehmen oder Ihrer Branche hat, stellen wir gerne kostenlos und unverbindlich den Kontakt her.
  • Die Notierung an einer Börse ist ohne Zweifel ein Argument, welches für die Investition in Ihr Unternehmen spricht. Dennoch spielen dabei zum einen viele weitere Faktoren eine Rolle, zum anderen müssen Investoren in jedem Fall aktiv angeworben werden – in der Regel ist das ein Vollzeit-Job für etliche Monate.
  • Die Reise kann noch so gut geplant sein; garantiert ist natürlich auch bei dieser Form der Kapitaleinwerbung nichts. Ein wichtiger Indikator für den Erfolg einer Roadshow ist aber in jedem Fall das eigene Engagement bei den Treffen mit potenziellen Anlegern.

Private Placements

  • Das ist je nach Fall unterschiedlich und erfordert eine genaue rechtliche Prüfung. Im Mittelpunkt stehen jedoch immer die Regulierung am Ort, an welchem der Investor beworben wird.
  • Dabei dreht es sich um eine Art kompakte Version eines Wertpapier-Prospektes. Sind Sie bei einer Privatplatzierung von der Prospektpflicht entbunden, empfiehlt sich an dessen Stelle die Ausgabe eines Private Placement Memorandums, um Investoren gegenüber dennoch maximale Transparenz zu zeigen.